Neu mit Pflanzenpass

Pflanzenpass

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht für den Handel mit Pflanzen innerhalb der Schweiz und der EU. Ziel ist es, die Verbreitung gefährlicher Schadorganismen zu verhindern. Alle Produktionsbetriebe, müssen nachweisen, dass sie gesunde Pflanzen anziehen. Mit einem Pflanzenpass wird die Rückverfolgbarkeit ermöglicht, so dass die Herkunft und Verbreitung von Schadorganismen verhindert werden kann. Nichts Neues für uns als Biobetrieb : Wir sind ohnehin verpflichtet, diese Rückverfolgbarkeit offen zu legen. Trotzdem, ein grosser Aufwand und zusätzliche Kosten (Kontrollen). Als Kleinbetrieb dürfen wir einen vereinfachten Pflanzenpass ausstellen, nicht aber unsere Stauden exportieren. 

Wenn Sie also Klebeetiketten mit dem Hinweis „Pflanzenpass“ finden: Die Idee stammt von der EU und Musterschülerin Schweiz setzt die Regelung schneller um als viele EU-Mitglieder. Die Sache ist nicht ganz zu Ende gedacht, da die Endabnehmer nicht verpflichtet sind die Pflanzenpässe aufzubewahren. Wie soll denn so die Herkunft kranker Pflanzen im Nachhinein eruiert werden? 

Pflanzenpässe sind nur im Handel mit professionellen Kundinnen und Kunden notwendig. Das betrifft also Pflanzplanerinnen, Gartenbauer, Architektinnen und Gärtnerkollegen, jedoch nicht unsere Privatkundschaft. Trotzdem sehen wir uns gezwungen unsere Preise moderat anzuheben. Der Aufwand rund um den Pflanzenpass ist beträchtlich und alljährliche Kosten wie eine zweite Betriebskontrolle (neben der Biokontrolle) müssen wir auf unsere Preise umlegen.